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| Zur Arbeitsagentur der Rente wegen | | Drucken | |
| Geschrieben von: Redaktion |
| Samstag, den 20. August 2011 um 12:12 Uhr |
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Berlin (Redaktion/15.8.2011) - Im August fangen traditionell viele Lehrlinge ihre Ausbildung an. Wer noch keine Lehrstelle gefunden hat, der sollte der Agentur für Arbeit melden, dass er einen Ausbildungsplatz sucht. Warum dieser Gang für die spätere Rente wichtig ist, dazu einige Hinweise. Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin: "Die Zeit der Suche nach einem Ausbildungsplatz wird als so genannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt. Durch die Berücksichtigung dieser Zeit können spätere Rentenansprüche begründet werden." Damit die Anrechnung erfolgen kann, ist folgendes zu beachten, man muss zwischen 17 und 25 Jahre alt und mindestens einen Kalendermonat auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz gewesen sein. Nach dem 25. Lebensjahr kann auch eine Anrechnung erfolgen, aber nur dann, wenn man unmittelbar davor beschäftigt war oder eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt hat und dafür auch Beiträge gezahlt hat. Das gilt auch, wenn man unmittelbar vorher Wehrdienst geleistet hat. Die Meldung bei der Arbeitsagentur lohnt sich auch, wenn man keinen Schulabschluss hat oder bisher noch nicht gearbeitet hat: "Ob man einen Schulabschluss hat oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Eine Anrechnung erfolgt selbst dann, wenn man bisher noch keine Ansprüche auf Leistungen der Rentenversicherung hat, weil man noch gar nicht gearbeitet hat und dementsprechend noch keine Beiträge gezahlt hat." Am besten ist es also, man holt sich persönlich Auskünfte rund um das Thema telefonisch unter 0800 1000 48 00 oder bei den Mitarbeitern der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. |





Noch keinen Ausbildungsplatz gefunden? Meldung bei der Agentur für Arbeit für die Rente wichtig - Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung Bund